Anwalt Pflichtteil

Rechtssichere Durchsetzung Ihres Erbanspruchs

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Ihr Fachanwalt für Erbrecht
und Pflichtteilsansprüche

Im Erbrecht sind viele Menschen mit der Thematik des Pflichtteils konfrontiert. Der Pflichtteil stellt einen unverzichtbaren Teil des Erbes dar, der bestimmten nahestehenden Angehörigen eines Verstorbenen auch gegen den Willen des Erblassers zusteht. Er dient dem Schutz dieser berechtigten Personen, damit ihnen auch im Fall einer Enterbung durch Testament oder Erbvertrag ein Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen gesichert ist.

 

Wir verfügen über umfassende Expertise im Bereich des Erbrechts und stehen unseren Mandanten beratend zur Seite, wenn es darum geht, ihren Pflichtteil einzufordern oder zu verteidigen. Hierbei kann es sowohl um die Berechnung des konkreten Pflichtteilsanspruchs als auch um die rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der Ansprüche gehen. Die komplexen Herausforderungen im Pflichtteilsrecht erfordern ein tiefes Verständnis und eine genaue Kenntnis der rechtlichen Bestimmungen, die wir als Ihr Partner in diesen Angelegenheiten gewährleisten.

Das Wichtigste im Überblick

Kanzlei Knoll: Ihr Partner im Erbrecht

Wir bei Kanzlei Knoll bringen Expertise und Erfahrung in allen Fragen des Erbrechts, insbesondere in Bezug auf den Pflichtteilsanspruch.

Wir sind Ihr fachkundiger Ansprechpartner in erbrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Kanzlei zeichnet sich durch eine präzise Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Erbrechts aus. Als Fachanwalt für Erbrecht verstehen wir uns darauf, unseren Mandanten zur Seite zu stehen – mit Respekt, Verstand und Engagement.

Der Pflichtteilsanspruch ist ein wesentlicher Aspekt unserer Spezialisierung. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter sachkundig geltend gemacht und durchgesetzt werden. Unser Ziel als Anwalt ist es, Ihr Recht zu sichern und die bestmöglichen Lösungen für Sie zu finden. Unser Wissen umfasst dabei sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Vertretung vor Gericht.

Berechnung des Pflichtteils

Der Pflichtteil entspricht in der Regel der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Zur Berechnung des Pflichtteils sind zwei Schritte erforderlich: Zuerst bestimmen wir den Wert des Nachlasses, um dann die Pflichtteilsquote auszurechnen.

Nachlasswert:

Beginnen wir mit dem Wert des Nachlasses. Dieser setzt sich aus der Summe aller Vermögenswerte vom Erblasser abzüglich eventueller Schulden zum Zeitpunkt des Todes zusammen.

Pflichtteilsquote:

Die Quote ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen. So erhalten z.B. Kinder von einem Erblasser ohne Testament die Hälfte dessen, was ihnen als gesetzlichen Erbteil zustehen würde.

Beispielrechnung für ein Kind neben dem überlebenden Elternteil bei Zugewinngemeinschaft:​

Gesetzlicher Erbteil eines Kindes
50 %

Pflichtteil
25 %

Erbteil:

Falls der Erblasser ein Testament hinterlassen hat, kann sich der Erbteil der gesetzlichen Erben verändern. Dies beeinflusst folglich die Berechnung des Pflichtteils.

Um diese komplexe Materie zu entwirren, bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Beratung an. Der Schutz Ihres Pflichtteils ist uns als Anwalt ein wichtiges Anliegen, und wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.

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Herausforderungen im Pflichtteilsrecht

Im Bereich des Pflichtteilsrechts begegnen uns regelmäßig komplexe Herausforderungen, die spezifische Kenntnisse über Rechtsansprüche und Erfahrungen im Umgang mit Konfliktsituationen erfordern.

Typische Konflikte und ihre Lösungen

Ansprüche auf den Pflichtteil entstehen häufig nach dem Erbfall und können zu Konflikten zwischen Erben und pflichtteilsberechtigten Personen führen. Typische Streitpunkte sind:

Umfang des Nachlasses:

Die exakte Bestimmung des Nachlasswerts ist essenziell, um den Pflichtteil zu berechnen.

Vermögenswerte:

Herausforderungen entstehen bei der Bewertung, insbesondere von Immobilien oder Unternehmensanteilen.

Gebühren und Gerichtskosten:

Eine Klärung, wer diese Kosten trägt, ist meist Teil des Konflikts.

Lösungen für diese Konflikte bieten wir durch:

Lösungsorientiert:

Außergerichtliche Einigungen, die Zeit und Kosten sparen.

Gutachten:

Einsatz unabhängiger Gutachter zur Bewertung von Vermögenswerten.

Prozessbegleitung:

Vertretung vor Gericht bei Pflichtteilsklagen, unter Berücksichtigung von Anwaltskosten und Gerichtsgebühren.

Rechtliche Vertretung durch die Kanzlei Knoll

Unsere Kanzlei bietet eine fundierte Rechtsberatung im Pflichtteilsrecht und vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir unterstützen Sie:

bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen,

beim Einfordern von Auskünften über den Nachlass,

bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsklagen.

Wir als Rechtsanwalt wissen, dass das Recht auf einen Pflichtteil für Sie von entscheidender Bedeutung sein kann und dass die damit verbundenen Auseinandersetzungen häufig emotional belastend sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Ansprüche effektiv und mit der gebotenen Sensibilität zu vertreten.

Als Alleinerbe rechtlich sicher agieren

Wenn Sie als Alleinerbe in einem Testament oder Erbvertrag eingesetzt sind, tragen Sie die Verantwortung über den gesamten Nachlass. Es ist wichtig, dass Sie Ihr rechtliches Vorgehen genau planen, um Probleme mit der gesetzlichen Erbfolge oder Ansprüchen aus einer Enterbung zu vermeiden.

Die Grundlagen:

  • Testament und Erbvertrag — Diese Dokumente legen fest, wer Alleinerbe wird.
  • Gesetzliche Erbfolge — Tritt in Kraft, sofern kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist.

Bei Enterbung:

  • Gesetzliche Erbberechtigte können trotz Enterbung einen Pflichtteil beanspruchen.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Unsere Empfehlungen:

  • Lassen Sie das Testament oder den Erbvertrag von uns auf rechtliche Gültigkeit überprüfen.
  • Bei Ansprüchen auf den Pflichtteil sollten Sie frühzeitig mit uns die Rechtslage klären, um auf Forderungen vorbereitet zu sein.

Schritte, die wir für Sie übernehmen:

  1. Überprüfung Ihrer Position als Alleinerbe.
  2. Klärung der Pflichtteilsansprüche und möglicher Gegenansprüche.
  3. Strategische Beratung zur Verwaltung und Verteilung des Erbes.

 

Als erfahrene Kanzlei im Erbrecht, unterstützen wir Sie in allen Fragen und helfen Ihnen, Ihre Rechte sicherzustellen. Unsere Kompetenz ermöglicht Ihnen einen rechtlich sicheren Umgang mit dem Nachlass und schützt vor möglichen Auseinandersetzungen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Unsere Kanzlei ist auf die Entwicklung maßgeschneiderter Vermögensnachfolgestrategien spezialisiert. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung einer individuellen Lösung für die Zukunft ihres Vermögens.

Vermögensnachfolge ist ein komplexes Thema, das zahlreiche rechtliche Aspekte berührt. Wir nehmen nicht nur Ihre persönlichen Vorstellungen ernst, sondern berücksichtigen auch die steuerlichen und erbrechtlichen Rahmenbedingungen.

Unser Ziel ist es, einen nahtlosen Übergang Ihres Vermögens auf die nächste Generation sicherzustellen und gleichzeitig Ihre finanziellen Interessen zu schützen. 

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen in Deutschland als naher Angehöriger trotzdem ein Pflichtteil zu. Um diesen einzufordern, sollten Sie den Erben zunächst offiziell und schriftlich unter Angabe einer angemessenen Frist zur Auskunft über den Nachlass und zur Zahlung auffordern. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen dabei, Ihre Interessen optimal zu vertreten und das Maximum zu erreichen.
Sollten die Erben der Aufforderung zur Zahlung des Pflichtteils nicht nachkommen, können Sie als Berechtigter Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Wir empfehlen hierbei, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
Ein Kind ist gesetzlich als Pflichtteilsberechtigter vorgesehen. Sein Pflichtteil macht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils aus, den es erhalten würde, wenn kein Testament vorhanden wäre.
Die Höhe des Pflichtteils bemisst sich an der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Zur genauen Feststellung des Wertes des Nachlasses kann ein Erbschein oder eine Aufstellung der Vermögenswerte notwendig sein.
In der Regel muss der Pflichtteilsberechtigte die Kosten für seinen Anwalt selbst tragen. Allerdings kann unter bestimmten Umständen der Erbe als Verzugsschaden die Anwaltskosten übernehmen müssen, wenn er mit der Zahlung des Pflichtteils in Verzug ist.