Die Vergütung unserer Tätigkeit ist ein transparenter und fairer Prozess.
Bei uns erhalten Sie erstklassige rechtliche Dienstleistungen. Unsere transparente Herangehensweise gewährleistet, dass Sie exzellente Unterstützung erhalten, ohne unangenehme Überraschungen bei der Vergütung befürchten zu müssen.
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Ihr Fachanwalt für Erbrecht
Transparente und faire Vergütungsvereinbarungen
Unser Ziel ist es, Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten zu helfen und gleichzeitig sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen für Sie finanziell zugänglich sind. Daher bieten wir klare und verständliche Informationen über unsere Honorare und Abrechnungsmodalitäten. Bei uns wissen Sie immer, wofür Sie bezahlen. Wir setzen auf Ehrlichkeit und Transparenz, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten, ohne sich Sorgen um versteckte Kosten machen zu müssen.
Ihre Zufriedenheit ist unser höchstes Ziel. Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Anliegen sprechen und eine faire Vergütungsstruktur entwickeln, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und unsere fairen Konditionen – wir sind für Sie da.
Unser Honorar im Erbrecht: Ehrlich, fair und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wir heißen Ihre erste Anfrage stets willkommen, und sie ist für Sie vollkommen kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Ganz gleich, ob Sie uns telefonisch, per E‑Mail, Kontaktformular oder auf andere Weise kontaktieren, wir nehmen uns die Zeit, um zu prüfen, wie und unter welchen Konditionen wir Ihnen weiterhelfen können.
Bei uns erhalten Sie eine umfassende rechtliche Beratung, die auf einer Mandats- und Vergütungsvereinbarung basiert und mit Kosten verbunden ist. Wir möchten Sie darüber informieren, dass eine kostenfreie Erstberatung nicht möglich ist.
Sollte es während des Erstkontakts zu einem Gespräch kommen, ohne dass dieses in eine Erstberatung oder Mandatierung mündet, wird dieses Erstgespräch gemäß § 34 RVG mit 190 € zzgl. Umsatzsteuer in Höhe von 36,10 € berechnet, insgesamt also 226,10 €.
Wir legen großen Wert auf transparente Informationen und eine klare Kommunikation in Bezug auf unsere Beratungskosten. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Mandate beginnen oft mit einer Erstberatung. Hierbei klären wir den Sachverhalt grob, beantworten rechtliche Fragen und entwickeln erste Strategien für Ihre Anliegen. Nach dieser Beratung haben Sie einen Überblick über die Lage, können entscheiden, ob Sie weitere Unterstützung benötigen und verstehen die Kosten für eine umfassendere Beratung.
Für diese Erstberatung können wir in den meisten Fällen einen Festpreis festlegen. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Sachverhalt und der Komplexität der Rechtsfragen ab. Sie können die Erstberatung als Telefonat, E‑Mail oder persönlichen Gesprächstermin an einem unserer Kanzlei wählen. Machen Sie den ersten Schritt zu einer rechtlichen Lösung – kontaktieren Sie uns jetzt.
Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre medizinischen Wünsche frühzeitig festzuhalten, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst sprechen können. Sie haben das Recht, über Ihre medizinische Behandlung zu bestimmen und sicherzustellen, dass Ihre Vorstellungen respektiert werden.
Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Patientenverfügung zu erstellen. Wir werden gemeinsam Ihre medizinischen Präferenzen besprechen und sicherstellen, dass Ihre Wünsche klar formuliert sind.
Ich verstehe, dass dies ein emotionales Thema ist. Aber eine Patientenverfügung ist ein Akt der Selbstbestimmung und ein Geschenk an Ihre Familie. Sie gibt Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden.
Mit meiner fachkundigen Beratung und meinem persönlichen Engagement werden wir gemeinsam eine individuelle Patientenverfügung erstellen, die Ihren Werten und Wünschen entspricht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen klar definiert sind, damit Ihre Angehörigen in schwierigen Zeiten Ihren Willen kennen.
Kontaktieren Sie mich noch heute für eine Beratung. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Ihre medizinischen Präferenzen respektiert werden und Sie die Kontrolle über Ihre Behandlung behalten. Mit einer Patientenverfügung geben Sie sich selbst und Ihren Lieben das größte Geschenk — die Gewissheit, dass Ihre Stimme auch dann gehört wird, wenn Sie nicht mehr sprechen können.
Unsere anwaltliche Vergütung basiert auf einer umfassenden Betrachtung Ihrer Angelegenheit. Neben dem Zeitaufwand berücksichtigen wir auch die wirtschaftliche Bedeutung des Falles sowie die damit einhergehenden Haftungsrisiken. Dies ermöglicht uns, eine faire und ausgewogene Vergütung zu gewährleisten.
In Fällen der gerichtlichen Vertretung orientieren wir uns direkt an den gesetzlichen Vorgaben und berechnen das Mindesthonorar gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei außergerichtlichen Angelegenheiten stimmen wir die Vergütung mit Ihnen individuell ab und halten uns dabei stets an die gesetzlichen Richtlinien.
Unsere Zielsetzung ist es, Ihnen eine transparente und gerechte Kostenstruktur anzubieten. Bei Fragen zur anwaltlichen Vergütung oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir sind bereit, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um Ihre Anliegen zu vertreten.
Unsere Dienstleistungen im Erbrecht gehen über die übliche Beratung hinaus und umfassen auch komplexe Aufgaben wie die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Schenkungsverträgen und Pflichtteilsverzichten. Unser Grundsatz ist, Ihnen maximale Klarheit und Fairness bei der Vergütung zu bieten. In geeigneten Fällen können wir sogar Pauschalhonorare anbieten, vorausgesetzt, dass der Aufwand und der Wert der Angelegenheit im Vorfeld ausreichend eingeschätzt werden können. So können Sie Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten mit Planungssicherheit angehen und auf unsere Expertise vertrauen.
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Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Björn-Thorben Knoll, LL.M. Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Erbrecht u. zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Wir sind eine hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die sich ausschließlich dem Erbrecht widmet, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem landwirtschaftlichen Erbrecht. Bei allen Fragen rund um das Erbrecht bieten wir Ihnen eine umfassende und ausführliche Beratung.
Unsere anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf außergerichtliche Angelegenheiten als auch auf gerichtliche Verfahren. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein und sorgen dafür, dass Sie in erbrechtlichen Angelegenheiten bestmöglich vertreten werden.
Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Fachanwalt für Erbrecht auf und vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite zu stehen und Ihre Anliegen kompetent zu betreuen.
Antworten auf Fragen zu unserem Honrar im Erbrecht
Die Höhe des Honorars eines Anwalts im Erbrecht kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden. Hier sind einige der wichtigsten Faktoren:
Art der Dienstleistung: Die Art der erbrachten Dienstleistung kann die Honorarhöhe erheblich beeinflussen. Beispielsweise kann die Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags in der Regel weniger kosten als die Vertretung in einem komplexen Erbstreit vor Gericht.
Komplexität des Falls: Je komplexer der erbrechtliche Fall ist, desto mehr Zeit und Ressourcen werden vom Anwalt benötigt. Komplexe Fälle erfordern oft eine umfangreichere Analyse, Recherche und rechtliche Expertise.
Umfang der anwaltlichen Tätigkeit: Die Menge an Arbeit, die ein Anwalt in einen Fall investieren muss, wirkt sich auf das Honorar aus. Dazu gehören Besprechungen mit dem Mandanten, die Prüfung von Unterlagen, Schriftverkehr, Verhandlungen und Gerichtsverhandlungen.
Vereinbarte Vergütungsvereinbarung: Die Art der Vergütungsvereinbarung, die zwischen Anwalt und Mandant getroffen wird, beeinflusst die Honorarhöhe. Dies kann eine Stundenvergütung, ein Pauschalhonorar oder eine Erfolgsbeteiligung sein.
Zeitaufwand: Der Zeitaufwand, den der Anwalt für den Fall aufwendet, ist ein entscheidender Faktor. Dies kann von Fall zu Fall variieren, abhängig von der Anzahl der Arbeitsstunden, die erforderlich sind.
Dringlichkeit: Wenn ein Fall dringend bearbeitet werden muss, kann dies zu einem höheren Honorar führen, da der Anwalt unter Umständen seine Arbeitszeiten anpassen oder andere Fälle zurückstellen muss.
Erfahrung des Anwalts: Erfahrenere Anwälte können höhere Honorare verlangen, da ihre Fachkenntnisse und Erfahrung oft höher bewertet werden.
Sonstige Kosten: Zusätzlich zum Anwaltshonorar können dem Mandanten auch Auslagen und Gebühren für Gerichtskosten, Übersetzungen, Gutachten und andere notwendige Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe des Anwaltshonorars in der Regel auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant festgelegt wird. Diese Vereinbarung sollte die Honorarstruktur und die Zahlungsmodalitäten klar definieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Mandant sollte den Anwalt nach den geschätzten Kosten und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand fragen, bevor die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, um eine klare Vorstellung von den zu erwartenden Kosten zu haben.
Die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Erbrecht erfolgt in der Regel gemäß den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Deutschland. Hier sind die grundlegenden Schritte und Prinzipien für die Abrechnung solcher Dienstleistungen:
Beratung und Mandatsannahme: Der erste Schritt besteht darin, dass der Anwalt das Mandat annimmt und den Mandanten über seine Rechte und Pflichten informiert. Hierbei werden auch die Honorarvereinbarungen besprochen und schriftlich festgehalten.
Stundensatz: In vielen Fällen basiert die Abrechnung auf einem Stundensatz, den der Anwalt dem Mandanten in Rechnung stellt. Der Stundensatz kann je nach Erfahrung und Fachkenntnissen des Anwalts variieren. Die Anwaltskammer legt einen Mindest- und Höchstsatz für die Abrechnung von Anwaltshonoraren fest.
Zeiterfassung: Der Anwalt erfasst die tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit für den Fall. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Auseinandersetzung stehen, wie Recherche, Schriftverkehr, Vorbereitung von Dokumenten, Gerichtstermine und Verhandlungen.
Auslagen und Gebühren: Neben dem Stundenhonorar können dem Mandanten Auslagen und Gebühren in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören Gerichtskosten, Übersetzungsgebühren, Kosten für Sachverständigengutachten und andere notwendige Ausgaben.
Honorarvereinbarung: Die Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant sollte die genauen Konditionen der Honorarabrechnung festlegen. Dies umfasst den Stundensatz, die Berechnung von Auslagen und Gebühren sowie Zahlungsmodalitäten.
Abrechnungszyklus: Der Anwalt stellt dem Mandanten in der Regel regelmäßig, etwa monatlich oder quartalsweise, eine Abrechnung über die erbrachten Dienstleistungen und angefallenen Kosten aus.
Kostenfestsetzung durch das Gericht: In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass das Gericht die Anwaltsgebühren festsetzt, insbesondere wenn es Uneinigkeiten zwischen den Parteien über die Abrechnung gibt.
Rechnung und Bezahlung: Der Mandant erhält eine detaillierte Rechnung vom Anwalt, auf der alle erbrachten Dienstleistungen und Kosten aufgeführt sind. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
Kostenübernahme durch die unterlegene Partei: In einigen Fällen kann die unterlegene Partei gemäß dem Kostenerstattungsprinzip dazu verpflichtet sein, die Anwaltskosten der obsiegenden Partei zu erstatten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen im Erbrecht von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, abhängig von der Komplexität des Falls, der Anzahl der Arbeitsstunden, den Auslagen und Gebühren sowie den Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant. Mandanten sollten immer eine klare und schriftliche Honorarvereinbarung mit ihrem Anwalt treffen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Transparenz bei den Kosten sicherzustellen.
Ja, in Deutschland gibt es gesetzliche Vorgaben zur Berechnung des Anwaltshonorars im Erbrecht. Die maßgebliche Grundlage hierfür bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebührenregelungen für anwaltliche Tätigkeiten festlegt. Für anwaltliche Dienstleistungen im Erbrecht gelten die allgemeinen Bestimmungen des RVG.
Die wichtigsten Punkte bezüglich der Berechnung des Anwaltshonorars im Erbrecht nach dem RVG sind:
Stundensätze: Das RVG legt Stundensätze für verschiedene Tätigkeiten fest. Anwälte können ihre Dienstleistungen grundsätzlich auf Basis dieser Stundensätze abrechnen. Der genaue Stundensatz kann je nach Erfahrung und Fachkenntnissen des Anwalts variieren.
Verfahrenswert: Für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Erbrecht ist oft der Verfahrenswert entscheidend. Der Verfahrenswert ist der geschätzte Wert der Angelegenheit und beeinflusst die Höhe der Gebühren. Je höher der Verfahrenswert, desto höher die potenziellen Anwaltsgebühren.
Gebührenarten: Das RVG unterscheidet zwischen verschiedenen Gebührenarten, darunter die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und weitere. Je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit können verschiedene Gebühren anfallen.
Erstberatung: Das RVG sieht auch eine besondere Gebühr für die Erstberatung vor. Diese Gebühr beträgt in der Regel 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer (Stand: 2021).
Vergütungsvereinbarungen: In vielen Fällen ist es möglich, dass Anwalt und Mandant eine individuelle Honorarvereinbarung treffen, die von den RVG-Vorgaben abweicht. Solche Vereinbarungen sollten schriftlich getroffen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die konkrete Höhe der Anwaltsgebühren im Erbrecht stark von den individuellen Umständen des Falls abhängt. Da das RVG zahlreiche Regelungen und Ausnahmen enthält, ist es ratsam, die Honorarvereinbarungen und ‑konditionen immer klar und schriftlich zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ja, ein Anwalt im Erbrecht kann Pauschalhonorare anbieten. Pauschalhonorare sind eine alternative Abrechnungsmethode zu den stundensatzbasierten Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Pauschalhonoraren wird im Voraus eine feste Gebühr für die gesamte anwaltliche Dienstleistung vereinbart, unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit. Dies bietet Mandanten Kostentransparenz und ‑sicherheit, da sie von Anfang an wissen, welche Kosten sie erwarten.
Die Berechnung eines Pauschalhonorars im Erbrecht kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- Pauschalhonorar für bestimmte Dienstleistungen: Der Anwalt und der Mandant vereinbaren im Voraus einen festen Betrag für eine bestimmte Dienstleistung oder Beratung, wie z. B. die Erstellung eines Testaments, die Beratung zur Nachfolgeplanung oder die Prüfung von erbrechtlichen Dokumenten. Die Höhe des Pauschalhonorars hängt oft von der Komplexität des Falls ab.
- Pauschalhonorar für bestimmte Phasen: In komplexeren erbrechtlichen Angelegenheiten kann ein Pauschalhonorar für verschiedene Phasen des Falls vereinbart werden, wie z. B. die außergerichtliche Beratung, die Verhandlungen mit anderen Erben oder Pflichtteilsberechtigten und die gerichtliche Vertretung. Jede Phase wird separat bewertet.
- Pauschalhonorar für Gesamtpaket: In einigen Fällen bieten Anwälte im Erbrecht ein Gesamtpaket an, das alle erbrechtlichen Dienstleistungen von der Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung abdeckt. Dieses Pauschalhonorar kann sich nach dem Gesamtaufwand und der Komplexität der Angelegenheit richten.
- Individuelle Vereinbarungen: Die Höhe eines Pauschalhonorars kann von Fall zu Fall individuell verhandelt werden, abhängig von den spezifischen Anforderungen des Mandanten und des Falls.
Es ist wichtig zu beachten, dass Pauschalhonorare im Erbrecht von den gesetzlichen Gebühren gemäß dem RVG abweichen können. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars sollte schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarungen und Konditionen klar zu dokumentieren. Mandanten sollten auch sicherstellen, dass die vereinbarten Leistungen und Dienstleistungen im Pauschalhonorar enthalten sind und alle relevanten Aspekte der erbrechtlichen Angelegenheit abdecken. Es ist ratsam, vor der Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit dem Anwalt alle Details zu klären und sich über mögliche zusätzliche Kosten oder Gebühren zu informieren.
Die Komplexität eines erbrechtlichen Falls spielt eine entscheidende Rolle bei der Festlegung des Honorars eines Anwalts im Erbrecht. Je komplexer ein Fall ist, desto mehr Aufwand und Fachkenntnisse erfordert er in der Regel, was sich auf die Höhe des Honorars auswirken kann. Hier sind einige Faktoren, die die Komplexität eines erbrechtlichen Falls beeinflussen und die Honorarberechnung beeinflussen können:
- Anzahl der Erben und Pflichtteilsberechtigten: Wenn es viele Erben oder Pflichtteilsberechtigte gibt, kann dies die Angelegenheit komplexer machen, da Interessen und Ansprüche abgestimmt werden müssen.
- Streitigkeiten und Konflikte: Wenn es Streitigkeiten oder Konflikte zwischen den Erben oder Pflichtteilsberechtigten gibt, erhöht sich die Komplexität des Falls erheblich. Die Lösung von Konflikten erfordert zusätzlichen Aufwand.
- Umfang des Nachlasses: Ein großer oder vielfältiger Nachlass kann die Angelegenheit komplexer machen, da verschiedene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten berücksichtigt werden müssen.
- Testamentsanfechtung: Wenn es Streitigkeiten über die Gültigkeit eines Testaments gibt und es angefochten wird, erhöht sich die Komplexität des Falls.
- Internationale Aspekte: Wenn es internationale Aspekte gibt, wie z. B. ausländische Vermögenswerte oder Erben im Ausland, kann dies die Angelegenheit komplexer machen, da internationales Erbrecht berücksichtigt werden muss.
- Steuern und Steuerplanung: Die steuerlichen Aspekte eines erbrechtlichen Falls können die Komplexität erhöhen, insbesondere wenn komplexe Steuerplanung erforderlich ist.
- Vermischte rechtliche Fragen: Wenn im erbrechtlichen Fall andere Rechtsfragen auftreten, wie z. B. Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht oder Familienrecht, wird die Angelegenheit komplexer.
Im Erbrecht können die Leistungen, die in den Anwaltsgebühren enthalten sind, je nach den spezifischen Anforderungen des Falls und der Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant variieren. Hier sind einige der in der Regel enthaltenen Leistungen:
Beratung: Die anwaltliche Beratung ist in der Regel Teil der Anwaltsgebühren. Dies umfasst die Besprechung des Falls, die Analyse der rechtlichen Situation und die Erarbeitung einer Strategie zur Lösung des erbrechtlichen Problems.
Recherche: Anwälte führen oft umfangreiche Recherchen durch, um den Fall angemessen zu behandeln. Dies kann die Untersuchung von Dokumenten, die Prüfung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Analyse von Gerichtsurteilen und Präzedenzfällen umfassen.
Kommunikation: Anwälte kommunizieren regelmäßig mit ihren Mandanten, um sie über den Stand des Falls auf dem Laufenden zu halten und ihre Fragen zu beantworten. Diese Kommunikation, sei es per Telefon, E‑Mail oder persönlich, ist normalerweise in den Anwaltsgebühren enthalten.
Dokumentenerstellung: Anwälte erstellen oft die erforderlichen rechtlichen Dokumente, wie Testamente, Erbverträge oder Schriftsätze für Gerichtsverfahren.Vertretung vor Gericht: Wenn ein Fall vor Gericht geht, sind die Kosten für die gerichtliche Vertretung normalerweise in den Anwaltsgebühren enthalten. Dies umfasst die Teilnahme an Verhandlungen, die Vorlage von Argumenten vor Gericht und die Vertretung der Interessen des Mandanten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Leistungen oder Auslagen geben kann, die zusätzliche Kosten verursachen können. Hier sind einige Beispiele:
Gerichtskosten: Die Gebühren für Gerichtsverfahren, wie Gerichtsgebühren, können zusätzlich zu den Anwaltsgebühren anfallen und müssen vom Mandanten getragen werden.
Notarkosten: Wenn notarielle Dokumente erforderlich sind, wie beispielsweise die Beurkundung eines Testaments, fallen separate Notarkosten an.
Auslagen: Anwälte können Auslagen wie Kopier- und Versandkosten oder Gebühren für Expertengutachten in Rechnung stellen. Diese werden normalerweise dem Mandanten in Rechnung gestellt.
Reisekosten: Wenn der Anwalt für den Fall reisen muss, um vor Ort zu sein oder vor Gericht zu erscheinen, können Reisekosten anfallen.
Die genauen Kosten und Leistungen sollten in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant festgelegt werden.